Seit dem 01.08.2013 gilt in Deutschland das Leistungsschutzrecht (LSR) für Verlage und all jene, die regelmäßig eigene journalistische Texte im Internet für wirtschaftliche Zwecke nutzen. Zu denjenigen, die das neue Gesetz schützen soll, gehören nach dieser Definition auch die Pressestellen von Kultureinrichtungen und Forschungsinstitutionen, Blogs, die Teil beruflicher Tätigkeit sind, oder Autoren kultur- und wissenschaftsjournalistischer Beiträge. Sie haben nun das Recht, Informationsdienste abzumahnen, wenn diese kurze Textauszüge, sogenannte Snippets, ohne Einwilligung der Verfasser, Journalisten und Verlage für ihre News-Sammlungen verwenden. Wie die zahlreichen Reaktionen auf das Inkraftreten des LSR zeigen, ist dies gerade aus Marketing-Sicht jedoch nicht unbedingt anzuraten. Weiterlesen
Die Auswirkungen des Leistungsschutzrecht auf Wissenschaft und Kultur
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